Nutzung der Übungsräume
Nutzung der Übungsräume
- Die Übungs- und Unterrichtsräume der Universitätsmusik in der Orangerie können ausschließlich von Studierenden und Mitarbeitenden der Friedrich-Alexander-Universität genutzt werden. Ausnahmen sind nur in beschränkten Einzelfällen mit ausdrücklicher Genehmigung möglich.
- Die Nutzung zum Üben kann nur nach vorheriger Anmeldung und Ausfüllen einer Anmeldekarte im Sekretariat erfolgen (Orangerie, Eingang A, Bibliothek; Mo.-Fr. 10.00 -13.00 Uhr). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Räume sowie auf bestimmte Nutzungszeiträume.
- Die Räume sind über Eingang A von Montag bis Freitag 08:00 – 22:00 Uhr zugänglich. Bitte beachten Sie, dass das Tor vom Schlossgarten zur Wasserturmstraße spätestens um 22:30 Uhr geschlossen wird. Das Verlassen des Universitätsgeländes ist dann nicht mehr möglich.
- Die Nutzung der Räume durch Lehrkräfte der Universitätsmusik hat stets Vorrang. Sollte abweichend vom regulären Plan Unterricht stattfinden, ist der Raum unverzüglich dafür freizugeben. Auch sonstige außerplanmäßige Nutzungen durch die Universitätsmusik haben Vorrang und werden in der Regel durch entsprechende Aushänge an den Türen bekannt gegeben.
- Die Raumbelegungspläne gelten einmal festgelegt für das gesamte Semester (Vorlesungszeit) und werden in der Regel zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn ausgehängt. Verzögerungen diesbezüglich sind möglich. In den Belegungsplänen sind die Zeiten für Lehrkräfte und Ensembles bereits fest eingetragen. In Eigenregie regelmäßig probende studentische Ensembles haben ihren Bedarf spätestens bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche anzumelden.
- Studierende können sich nach erfolgter Anmeldung maximal 2 Stunden pro Woche in noch freie Zeitfenster der vor den Räumen ausgehängten Belegungspläne mit Nachnamen eintragen.
- Wer im Rahmen der Universitätsmusik Unterricht erhält, kann maximal 4 Stunden pro Woche reservieren.
- Entfällt eine eingetragene Belegungszeit, bitten wir um Austragung des Namens, damit Andere die Möglichkeit zum Üben bekommen.
- Die Üb- und Unterrichtsräume können zum alleinigen und zum gemeinsamen Musizieren genutzt werden. Die Nutzung der Räume für Privatunterricht oder sonstige gewerbliche Zwecke ist ausdrücklich untersagt.
- Essen und Trinken in den Unterrichtsräumen ist in direktem Umfeld der Instrumente untersagt. Keinesfalls dürfen Getränke auf den Instrumenten abgestellt werden.
- Während des Musizierens sind sämtliche Türen und Fenster geschlossen zu halten. Bitte lüften Sie stoßweise in Musikpausen. Die Abdeckung des Flügels darf nicht entfernt werden und der Flügeldeckel ist in Abdeckposition zu belassen. Die Instrumente dürfen nicht bewegt werden.
- Nach Benutzung sind die Räume in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Stühle und Notenständer sind wegzuräumen. Der Klaviaturdeckel ist zu schließen. Achten Sie beim Verlassen des Raumes bitte darauf, dass die Fenster und Türen geschlossen sind sowie das Licht aus ist.