Die Teilnahme am Chor verpflichtet zu regelmäßigem Besuch der Proben.
Die Erlangung von ECTS-Punkten ist verknüpft mit der Bedingung zur (erlaubten) Teilnahme an einem Konzert des JRP-Chores.
Gleiches gilt für den Teilnachlass der Gebühren für den Unterricht an der Erlanger Universitätsmusik.
Wer mehr als einmal unentschuldigt fehlt, darf nicht mehr im Chor mitsingen. Noten sind dann umgehend unaufgefordert abzugeben.
Wer mehr als zweimal entschuldigt fehlt, kann nicht bei der Aufführung / den Aufführungen mitsingen. Ausnahmen (z. B. im Falle längerer Krankheit oder eines Klausurtermins) obliegen der Entscheidung des Chorleiters.
Eine Teilnahme am Chor ist grundsätzlich auch für Nichtstudierende (nach vorherigem Vorsingen) möglich.
Füralle Sondertermine, die auf der Website vor Semesterbeginn veröffentlicht sind, gilt Anwesenheitspflicht!
Für die Generalprobe zu einem Konzert besteht Anwesenheitspflicht!
Ausgeliehene Noten sind nach der (letzten) Aufführung zurückzugeben.